Die Unterzeichnung eines Vermittlungsauftrags mit einem Immobilienmakler ist nicht mit unmittelbaren Kosten verbunden. Sie werden nur dann finanziell verpflichtet , wenn der Makler Ihnen ein Darlehensangebot verschafft, das Sie annehmen und unterschreiben. Die Kosten für den Makler sind dann im Finanzierungspaket Ihres Darlehens enthalten. Wenn Sie jedoch einen Makler beauftragt haben und seine Arbeit zu einer Senkung der Kreditbedingungen seitens Ihrer Bank geführt hat, ist das Honorar des Maklers legitim. Diese zweite Arbeit wird durch das„Beratungsmandat“ geregelt. Es ist in der Tat seinen Bemühungen und seinem Fachwissen zu verdanken, dass Sie von diesen Verbesserungen profitieren konnten.